Informationen für Menschen mit Behinderungen

Die Fährschiffe der Weserfähre GmbH sind barrierefrei ausgestattet.

Personen. die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke mit sich führen, haben grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Beförderung. Ist auf dem Ausweis der Eintrag "B" vermerkt, fährt auch eine beliebige Begleitperson kostenlos mit.


Die gesetzliche Regelung schließt unter dem Begriff "Freifahrt" die kostenlose Beförderung von Kraftfahrzeugen nicht mit ein. Das bedeutet, es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beförderung eines PKWs.

Wir haben über die gesetzliche Vorschrift hinaus in unseren Tarifbestimmungen die kostenlose Beförderung von PKWs von der Schwere der Einschränkung der Bewegungsfähigkeit abhängig gemacht:

Beim Eintrag "G" (sowie den Einträgen "B", "Bl", "Gl", und "H"da mit diesen Einträgen normalerweise keine Gehbehinderung verbunden ist) ist die Beförderung eines PkWs, egal ob es sich um das eigene Fahrzeug oder um das Fahrzeug einer Begleitperson handelt, kostenpflichtig.

Beim Eintrag "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung" ist die Beförderung eines PKWs, egal ob es sich um das eigene Fahrzeug oder um das Fahrzeug einer Begleitperson handelt, kostenfrei.


Leider gibt es bezüglich der kostenfreien Beförderung von Personen und Fahrzeugen manchmal Missverständnisse. Die genaue Reglung können Sie ausführlich in unserer Mitarbeiterinformation zum Anspruch von Schwerbehinderten auf unentgeltliche Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln nachlesen.